Kirchenein- und austritte
Einladung zum "Comeback".
Die Tür zu unserer Kirche steht offen
Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist gehört zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zu Gemeinschaft derer, die an ihn glauben. So verstanden gibt es keinen endgültigen Austritt aus der Gemeinschaft der Glaubenden. Deshalb findet beim Wiedereintritt auch keine zweite Taufe statt.
In Deutschland ist der Kirchenaustritt ein Verwaltungsakt, bei dem der Getaufte vor dem Standesamt erklärt, dass er nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören will. Die Kirche urteilt nicht über die Beweggründe, sie respektiert die persönliche Entscheidung. Sie muss sich auch selbst prüfen, wo sie Ärgernis gegeben hat und Anlass für die Austrittserklärung war. Der Kirchenaustritt ist meist nicht gleichbedeutend mit der Absage an den christlichen Glauben.
Äußerlich dokumentiert sich der Kirchenaustritt durch den Wegfall der Kirchensteuer. Doch dadurch stellt sich der Ausgetretene auch außerhalb der kirchlichen Gemeinschaft und schließt sich selber vom Empfang der Sakramente aus. Der Austritt ist eine formale Verwaltungsangelegenheit. Bei einem Wiedereintritt ist eine persönliche Begegnung mit dem Seelsorger ein mutmachender Schritt. Alle Rechte und Pflichten in einer christlichen Gemeinschaft werden wieder übernommen. Ein seelsorgliches Gespräch ist immer möglich und hilfreich, - bei Überlegungen die Kirche zu verlassen und bei der Entscheidung ihr wieder anzugehören, mit allen Rechten und Pflichten.